Rahmen-
bedingungen
Unsere Dienstleistungen umfassen die Vorbereitung, Gestaltung und Leitung der Feier oder des Rituals.
Die Organisation des gesamten Rahmens, einschliesslich des Ortes (ausser Kirchen im Kanton Schaffhausen), der Musik und gegebenenfalls des Caterings, obliegt den Auftraggebern.
Als Mitglied
der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen
Pfarrperson
Für Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen fallen keine Kosten für Pfarrpersonen an.
Personal und Infrastruktur
Falls Ihr Anlass in einer unserer Kirchen stattfindet, sind die Basiskosten dafür bereits abgedeckt; für zusätzlichen Aufwand werden Ihnen die Mehrkosten verrechnet.
Das Sekretariat des Kirchenrats organisiert für Sie den Kirchenraum sowie den Mesmerdienst und vermittelt Ihnen eine Organistin, einen Organisten. Für Organisation und Honorar anderer Musizierender sind Sie zuständig.
Falls Ihr Anlass an einem anderen Ort als in einer unserer Kirchen stattfindet, sind Sie für die Organisation und Finanzierung zuständig.
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Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar. Ist es möglich unsere Partnerschaft zu feiern?Ja, wir freuen uns von Ihnen zu hören.
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Ich bin Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche eines anderen Kantons, was bedeutet das für mich?Leider haben Sie die Kosten wie angegeben zu bezahlen oder Sie ziehen in unseren schönen Kanton um.
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Wie ist das mit den Kosten, wenn nur jemand von uns Mitglied einer Kirchgemeinde im Kanton Schaffhausen ist.Das ist davon abhängig, für welches Ritual Sie sich interessieren: Taufe, Segen für den Lebensweg Bei Taufen fallen für Sie keine Kosten an, wenn jemand von den Eltern Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schaffhausen ist. Hochzeit, Partnerschaft feiern Bei Hochzeiten fallen für Sie keine Kosten an, wenn jemand von Ihnen Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schaffhausen ist. Segensfeiern, Lebensereignis Bei Segensfeiern fallen für Sie keine Kosten an, wenn jemand von Ihnen Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schaffhausen ist. Abdankung, Abschied Für Sie fallen keine Kosten an, wenn die verstorbene Person Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schaffhausen war.
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Wir möchten unser Kind taufen lassen. Wird es dann Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche?Genau, durch die Taufe wird Ihr Kind in der Kirchgemeinde aufgenommen und wird anteilmässig kirchensteuerpflichtig.
Als Nicht-Mitglied
der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen
Personal und Infrastruktur
Falls Ihr Anlass in einer unserer Kirchen stattfindet, erhalten Sie für die dort anfallenden Kosten eine Rechnung der entsprechenden Kirchgemeinde.
Pfarrperson
Das Sekretariat des Kirchenrats organisiert für Sie den Kirchenraum sowie den Mesmerdienst und vermittelt Ihnen eine Organistin, einen Organisten. Für die Organisation und das Honorar anderer Musizierender sind Sie zuständig.
Falls Ihr Anlass an einem anderen Ort als in einer unserer Kirchen stattfindet, sind Sie für die Organisation und Finanzierung zuständig.
Als Nicht-Mitglied unserer Kirche fallen folgende Kosten für Pfarrhonorar an:
Taufe, Segensfeier, Abdankung: CHF 900.–
Trauung: CHF 1'200.–
Haben Sie Fragen
zum Angebot?
Sie können entweder direkt mit der von Ihnen gewünschten Pfarrperson Kontakt aufnehmen oder Sie können sich an mich wenden:
Jeannine Saumweber
Telefon 052 624 48 62